Die Entscheide des Bundesgerichts und die Begründung der damit einhergehenden Praxisänderung haben uns überrascht. Das Gericht hat der Relevanz der Mitgliedschaft in der Zofingia eine überhöhte Bedeutung zugemessen.
Auch wenn die Nähe zu den Hochschulen für uns als Studentenverbindung eine grosse Bedeutung hat, glauben wir nicht dass die Urteile, die wir sorgfältig analysieren und diskutieren werden, einen unmittelbaren Einfluss auf das Vereinsleben der Zofingia haben, weder in Lausanne noch in den anderen Städten, in welchen die Zofingia präsent ist. Die Zofingia wird weiterhin im universitären Umfeld sichtbar sein und sich auch weiter dafür einsetzen, dass die Teilnahme am studentischen Leben allen Studierenden offensteht. Unabhängig davon, ob Studierende Mitglied in universitären Vereinen sind oder nicht und sich engagieren oder nicht, soll allen die Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben und die Entwicklung in Bildung und Beruf gleichermassen möglich sein.
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